Was ist ein Nachlasskonto?

Kurz erklärt

Ein Nachlasskonto ist kein besonderer Kontotyp, den das Gesetz vorsieht. Der Begriff wird von Banken verwendet, wenn ein Girokonto oder ein anderes Konto nach dem Tod des Kontoinhabers bis zur Klärung der Erbfolge als Nachlasskonto geführt wird.

Nach dem Tod geht das Guthaben auf dem Konto nicht an die Bank, sondern unmittelbar auf den oder die Erben über. Die Bank darf jedoch prüfen, wer berechtigt ist, über das Konto zu verfügen.


Gesetzliche Grundlagen

Mit dem Tod einer Person geht deren gesamtes Vermögen auf den oder die Erben über.

§ 1922 Abs. 1 BGB

Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

Zum Nachlass gehören unter anderem:

  • Girokonten
  • Sparkonten
  • Tagesgeldkonten
  • Depots
  • Festgeldkonten
  • Guthaben bei Direktbanken

Die Bank wird Eigentümerin des Guthabens nicht. Sie verwaltet lediglich das Konto und muss sicherstellen, dass Auszahlungen nur an berechtigte Personen erfolgen.


Rechtsprechung (BGH / OLG)

BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken Erben nicht ohne Weiteres zur Vorlage eines Erbscheins verpflichten dürfen. Liegen andere geeignete Nachweise der Erbenstellung vor, muss die Bank diese berücksichtigen.

Dieses Urteil ist auch für Nachlasskonten von großer Bedeutung, da Banken häufig erst nach Vorlage eines Erbnachweises Verfügungen zulassen.


BGH, Urteil vom 05.04.2016 – XI ZR 440/15

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass Banken zwar berechtigt sind, die Erbenstellung sorgfältig zu prüfen. Ein Erbschein darf jedoch nicht schematisch verlangt werden, wenn die Erbfolge bereits eindeutig nachgewiesen ist.


Was passiert mit dem Konto nach dem Todesfall?

Nach Eingang der Todesfallmeldung prüft die Bank zunächst die Erbenstellung.

Je nach Einzelfall kann sie:

  • Auszahlungen vorübergehend aussetzen,
  • Karten sperren,
  • Online-Banking deaktivieren,
  • Lastschriften weiterhin ausführen, soweit dies rechtlich zulässig ist,
  • Daueraufträge überprüfen oder fortführen.

Welche Maßnahmen getroffen werden, hängt unter anderem von den Vertragsbedingungen der Bank, bestehenden Vollmachten und den vorgelegten Nachweisen ab.


Wer darf über ein Nachlasskonto verfügen?

Das richtet sich nach der jeweiligen Situation.

Alleinerbe

Ist nur ein Erbe vorhanden und weist dieser seine Erbenstellung nach, kann er grundsätzlich über das Nachlasskonto verfügen.

Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Grundsätzlich können sie nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Die Bank verlangt daher häufig die Zustimmung aller Miterben.

Kontovollmacht

Besteht eine wirksame Bankvollmacht über den Tod hinaus, kann der Bevollmächtigte unter Umständen weiterhin Verfügungen vornehmen. Die Vollmacht ersetzt jedoch nicht die Erbenstellung und kann von den Erben widerrufen werden.


Welche Unterlagen verlangt die Bank?

Häufig fordert die Bank:

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis
  • Erbschein oder einen anderen geeigneten Erbnachweis
  • gegebenenfalls Vollmachten
  • weitere Unterlagen zur Legitimation

Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.


Was bedeutet das in der Praxis?

Nach einem Todesfall sollten Erben zunächst Ruhe bewahren und die vorhandenen Unterlagen zusammenstellen.

Empfehlenswert ist folgendes Vorgehen:

  1. Die Bank über den Todesfall informieren.
  2. Nachfragen, welche Unterlagen konkret benötigt werden.
  3. Vorhandene Nachweise einreichen.
  4. Prüfen, ob tatsächlich ein Erbschein erforderlich ist.
  5. Bei einer Erbengemeinschaft das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

Nicht jede Kontosperrung ist rechtswidrig. Häufig dient sie dazu, das Vermögen bis zur Klärung der Berechtigung zu sichern.


Musterbrief

Betreff: Auskunft zum Nachlasskonto

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Erbe des am __________ verstorbenen Kontoinhabers.

Bitte teilen Sie mir mit,

  • welche Unterlagen Sie für die Bearbeitung des Nachlasses benötigen,
  • welche Konten und Depots vorhanden sind,
  • ob derzeit Verfügungsbeschränkungen bestehen und
  • welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es ein gesetzlich geregeltes Nachlasskonto?

Nein. Der Begriff „Nachlasskonto“ ist kein gesetzlich definierter Kontotyp. Er beschreibt die Führung eines bestehenden Kontos nach dem Todesfall.


Wird das Konto automatisch gesperrt?

Nicht zwingend. Ob und in welchem Umfang die Bank Verfügungen einschränken darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.


Darf die Bank Daueraufträge stoppen?

Das hängt von der Art des Dauerauftrags und den jeweiligen Umständen ab. Nach dem Todesfall sollten Erben sämtliche laufenden Zahlungen überprüfen.


Was passiert mit Lastschriften?

Lastschriften können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ausgeführt werden. Erben sollten die Kontobewegungen zeitnah kontrollieren.


Kann ich Kontoauszüge erhalten?

Ja, berechtigte Erben können grundsätzlich Auskunft über die Kontoverbindungen und Kontobewegungen verlangen, sobald sie ihre Erbenstellung nachgewiesen haben.


Weiterführende Artikel

  • Die Bank verlangt einen Erbschein – was bedeutet das?
  • Reicht ein Testament als Erbnachweis?
  • Bankvollmacht über den Tod hinaus
  • Konto nach dem Todesfall gesperrt – was nun?
  • Erbengemeinschaft und Bankkonto
  • Wie erhalten Erben Kontoauszüge?
  • Musterbrief: Auskunft über ein Nachlasskonto anfordern

Quellen und Rechtsprechung

Gesetze

  • § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge)
  • §§ 2032 ff. BGB (Erbengemeinschaft)
  • §§ 164 ff. BGB (Vertretung und Vollmacht)

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12
  • BGH, Urteil vom 05.04.2016 – XI ZR 440/15

Stand: Juli 2026

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