Reicht ein Testament als Erbnachweis?

Kurz erklärt

Viele Erben gehen davon aus, dass sie nach dem Tod eines Angehörigen zwingend einen Erbschein benötigen. Tatsächlich kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Testament als Erbnachweis ausreichen.

Ob eine Bank ein Testament akzeptieren muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist insbesondere, ob sich daraus die Erbfolge eindeutig ergibt.


Gesetzliche Grundlagen

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen unmittelbar auf den oder die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Ein Erbschein begründet die Erbenstellung nicht, sondern weist sie lediglich nach.

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung des Erblassers. Es kann

  • eigenhändig (§ 2247 BGB),
  • notariell (§ 2232 BGB) oder
  • als gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB)

errichtet werden.

Nach dem Tod wird das Testament vom Nachlassgericht eröffnet. Die Erben erhalten eine Ausfertigung des Testaments sowie die Eröffnungsniederschrift.


Rechtsprechung (BGH / OLG)

BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generellverlangen dürfen, dass Erben einen Erbschein vorlegen.

Liegt ein notarielles Testament mit gerichtlicher Eröffnungsniederschrift vor und ergibt sich daraus die Erbfolge eindeutig, kann dies ein ausreichender Erbnachweis sein.

Eine pauschale Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins benachteiligt Erben unangemessen und ist daher unwirksam.


BGH, Urteil vom 05.04.2016 – XI ZR 440/15

Der Bundesgerichtshof bestätigte seine Rechtsprechung.

Banken dürfen einen Erbschein weiterhin verlangen, wenn berechtigte Zweifel an der Erbenstellung bestehen. Sie müssen jedoch zunächst prüfen, ob die bereits vorgelegten Unterlagen den Nachweis der Erbfolge ausreichend ermöglichen.


Bedeutung für die Praxis

Die Rechtsprechung bedeutet nicht, dass jedes Testament automatisch genügt.

Entscheidend ist, ob sich die Erbfolge daraus eindeutig ergibt und ob weitere Zweifel bestehen.


Wann reicht ein Testament aus?

Ein Testament kann insbesondere dann ausreichend sein, wenn

  • es notariell beurkundet wurde,
  • die gerichtliche Eröffnungsniederschrift vorliegt,
  • die Erbfolge eindeutig ist,
  • keine widersprüchlichen Testamente existieren und
  • keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit bestehen.

In diesen Fällen darf die Bank nicht allein aufgrund interner Vorgaben auf einem Erbschein bestehen.


Wann kann die Bank einen Erbschein verlangen?

Ein Erbschein kann erforderlich sein, wenn

  • mehrere Testamente vorhanden sind,
  • einzelne Formulierungen unklar sind,
  • die Erbquoten nicht eindeutig feststehen,
  • Zweifel an der Echtheit bestehen,
  • gesetzliche Erbfolge und Testament miteinander kollidieren oder
  • mehrere Personen Ansprüche geltend machen.

In solchen Fällen darf die Bank zur eigenen Absicherung einen zusätzlichen Nachweis verlangen.


Eigenhändiges oder notarielles Testament?

Zwischen beiden Testamenten bestehen erhebliche Unterschiede.

Eigenhändiges Testament

Ein handschriftliches Testament ist grundsätzlich wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.

In der Praxis entstehen jedoch häufiger Fragen zur Auslegung oder Echtheit. Banken verlangen deshalb häufiger einen zusätzlichen Erbnachweis.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament genießt regelmäßig eine höhere Beweiskraft.

Liegt zusätzlich die gerichtliche Eröffnungsniederschrift vor und ist die Erbfolge eindeutig, reicht dies häufig als Erbnachweis aus.


Was bedeutet das in der Praxis?

Erhalten Sie von Ihrer Bank die Aufforderung, einen Erbschein vorzulegen, sollten Sie zunächst prüfen,

  • welche Unterlagen bereits vorhanden sind,
  • ob ein notarielles Testament existiert,
  • ob das Testament eröffnet wurde und
  • weshalb die Bank einen Erbschein verlangt.

Bitten Sie die Bank gegebenenfalls um eine konkrete Begründung, warum die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichen sollen.


Musterbrief

Betreff: Anerkennung des Testaments als Erbnachweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mich aufgefordert, einen Erbschein vorzulegen.

Meiner Auffassung nach liegt bereits ein ausreichender Erbnachweis vor. Ich habe Ihnen ein notarielles Testament sowie die gerichtliche Eröffnungsniederschrift übermittelt.

Ich bitte Sie daher um Mitteilung, aus welchen konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Gründen diese Unterlagen im vorliegenden Fall nicht ausreichen und weshalb zusätzlich ein Erbschein erforderlich sein soll.

Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Reicht jedes Testament als Erbnachweis?

Nein. Ob ein Testament genügt, hängt davon ab, ob sich daraus die Erbfolge eindeutig ergibt und ob weitere Zweifel bestehen.


Ist ein notarielles Testament besser?

Ja. Ein notarielles Testament besitzt regelmäßig eine höhere Beweiskraft als ein eigenhändiges Testament und wird von Banken häufig als ausreichender Nachweis akzeptiert.


Muss ich trotzdem einen Erbschein beantragen?

Nicht unbedingt. Bestehen keine berechtigten Zweifel an der Erbfolge, kann ein Erbschein entbehrlich sein.


Kann die Bank ein Testament einfach ablehnen?

Nein. Sie muss die vorgelegten Unterlagen prüfen und darf nicht schematisch auf einem Erbschein bestehen.


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Quellen und Rechtsprechung

Gesetze

  • § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge)
  • § 2232 BGB (Notarielles Testament)
  • § 2247 BGB (Eigenhändiges Testament)
  • § 2265 BGB (Gemeinschaftliches Testament)

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12
  • BGH, Urteil vom 05.04.2016 – XI ZR 440/15

Stand: Juli 2026

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