Glossar

Wichtige Begriffe rund um Bank und Erbschaft

Wer erstmals mit der Abwicklung eines Nachlasses zu tun hat, stößt schnell auf zahlreiche juristische und bankfachliche Begriffe. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe einfach und verständlich.


A

Ausschlagung der Erbschaft

Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte – etwa weil der Nachlass überschuldet ist –, kann sie innerhalb der gesetzlichen Frist ausschlagen. Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.

→ Mehr erfahren: Erbschaft ausschlagen – Was müssen Sie beachten?


B

Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht kann eine Person Bankgeschäfte für den Kontoinhaber erledigen. Je nach Ausgestaltung gilt die Vollmacht nur zu Lebzeiten oder auch nach dem Tod.

→ Mehr erfahren: Bankvollmacht über den Tod hinaus


Beglaubigte Abschrift

Eine beglaubigte Abschrift bestätigt, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Banken verlangen sie häufig bei Testamenten oder gerichtlichen Beschlüssen.


D

Depot

Ein Depot ist ein Konto zur Verwahrung von Wertpapieren wie Aktien, ETFs oder Anleihen. Es gehört zum Nachlass und geht mit dem Erbfall auf die Erben über.


E

Erbe

Erbe ist die Person, auf die das Vermögen des Verstorbenen kraft Gesetzes oder aufgrund eines Testaments übergeht.


Erbengemeinschaft

Sind mehrere Personen Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Erben verwalten den Nachlass grundsätzlich gemeinsam.

→ Mehr erfahren: Erbengemeinschaft und Bankkonto


Erbnachweis

Ein Erbnachweis belegt gegenüber Banken, Behörden oder Versicherungen, wer Erbe geworden ist. Als Nachweis kommen insbesondere Erbschein oder – in bestimmten Fällen – ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift in Betracht.


Erbschein

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über die Erbenstellung. Er begründet die Erbenstellung nicht, sondern weist sie nach.

→ Mehr erfahren: Die Bank verlangt einen Erbschein – was bedeutet das?


Eröffnungsniederschrift

Nach der Testamentseröffnung erstellt das Nachlassgericht eine Eröffnungsniederschrift. Zusammen mit einem notariellen Testament kann sie häufig als Erbnachweis dienen.


G

Girokonto

Ein Girokonto dient dem täglichen Zahlungsverkehr. Nach dem Tod gehört das Kontoguthaben zum Nachlass.


Guthaben

Als Guthaben bezeichnet man den positiven Kontostand eines Bankkontos oder Depots.


K

Kontosperrung

Eine Kontosperrung bedeutet, dass Verfügungen über ein Konto vorübergehend eingeschränkt oder ausgeschlossen sind. Nach einem Todesfall erfolgt dies häufig bis zur Klärung der Erbenstellung.

→ Mehr erfahren: Konto nach dem Todesfall gesperrt – was nun?


M

Miterbe

Ein Miterbe ist Mitglied einer Erbengemeinschaft und besitzt einen ideellen Anteil am gesamten Nachlass.


N

Nachlass

Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen und sämtliche Verbindlichkeiten einer verstorbenen Person.


Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Es eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und ist für zahlreiche erbrechtliche Verfahren zuständig.


Nachlasskonto

Der Begriff Nachlasskonto bezeichnet ein Bankkonto eines Verstorbenen, das nach dem Erbfall bis zur Klärung der Erbenstellung als Nachlasskonto geführt wird. Es handelt sich nicht um einen gesetzlich definierten Kontotyp.

→ Mehr erfahren: Was ist ein Nachlasskonto?


P

Postmortale Vollmacht

Eine postmortale Vollmacht wird erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten, unmittelbar nach dem Erbfall Bankgeschäfte zu erledigen.


S

Schließfach

Ein Bankschließfach dient der sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen oder Dokumenten. Es gehört grundsätzlich zum Nachlass.


Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt und bestätigt den Tod einer Person. Banken verlangen sie regelmäßig als ersten Nachweis des Todesfalls.


T

Testament

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der eine Person bestimmt, wer ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll.

→ Mehr erfahren: Reicht ein Testament als Erbnachweis?


Transmortale Vollmacht

Eine transmortale Vollmacht gilt bereits zu Lebzeiten und bleibt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam, bis sie widerrufen wird oder aus anderen Gründen endet.

→ Mehr erfahren: Bankvollmacht über den Tod hinaus


V

Vollmacht

Eine Vollmacht berechtigt eine andere Person, im Namen des Vollmachtgebers rechtsgeschäftlich zu handeln. Sie macht den Bevollmächtigten nicht zum Erben.


W

Widerruf einer Vollmacht

Erben können eine transmortale oder postmortale Vollmacht grundsätzlich widerrufen, sofern der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich alle Begriffe kennen?

Nein. Dieses Glossar soll Ihnen helfen, die wichtigsten Begriffe rund um Bank und Erbschaft schnell nachzuschlagen.

Ist ein Erbschein immer erforderlich?

Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein notarielles Testament mit gerichtlicher Eröffnungsniederschrift als Erbnachweis ausreichen.

Warum verwendet die Bank den Begriff „Nachlasskonto“?

Der Begriff dient der internen Kennzeichnung eines Kontos nach dem Todesfall. Es handelt sich nicht um einen gesetzlich geregelten Kontotyp.


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Stand: Juli 2026

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