Konto nach dem Todesfall gesperrt – was nun?

Kurz erklärt

Nach dem Tod eines Kontoinhabers stellen viele Erben fest, dass das Girokonto gesperrt wurde oder keine Verfügungen mehr möglich sind. Häufig funktionieren EC-Karten und Online-Banking nicht mehr oder die Bank verlangt zunächst einen Erbnachweis.

Eine Kontosperrung bedeutet jedoch nicht, dass das Guthaben verloren ist. Vielmehr soll die Bank sicherstellen, dass Auszahlungen nur an berechtigte Personen erfolgen.

Ob eine vollständige Sperrung zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.


Gesetzliche Grundlagen

Mit dem Tod des Kontoinhabers geht dessen Vermögen unmittelbar auf den oder die Erben über.

§ 1922 Abs. 1 BGB

Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf den oder die Erben über.

Das Guthaben auf dem Konto gehört damit grundsätzlich dem Nachlass.

Die Bank ist verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, wer verfügungsberechtigt ist. Gleichzeitig muss sie die berechtigten Interessen der Erben wahren.

Besteht eine Erbengemeinschaft, gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 2032 ff. BGB.


Rechtsprechung (BGH / OLG)

BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Banken Erben nicht pauschal auf einen Erbschein verweisen dürfen.

Kann die Erbenstellung durch andere geeignete Unterlagen – etwa ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift – eindeutig nachgewiesen werden, muss die Bank diese grundsätzlich berücksichtigen.

Dieses Urteil ist auch für Kontosperrungen von Bedeutung. Eine Bank darf die Freigabe eines Kontos nicht allein deshalb verweigern, weil kein Erbschein vorliegt.


BGH, Urteil vom 05.04.2016 – XI ZR 440/15

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass Banken berechtigt sind, die Erbenstellung sorgfältig zu prüfen.

Bestehen jedoch keine berechtigten Zweifel an der Erbfolge, darf die Bank nicht ohne sachlichen Grund auf einem Erbschein bestehen oder die Bearbeitung unnötig verzögern.


Warum sperrt die Bank das Konto?

Eine Bank kann Verfügungen vorübergehend einschränken, wenn

  • der Todesfall bekannt geworden ist,
  • die Erben noch nicht feststehen,
  • mehrere Personen Ansprüche geltend machen,
  • Unterlagen zur Legitimation fehlen oder
  • eine Erbengemeinschaft noch keine gemeinsame Entscheidung getroffen hat.

Die Sperrung dient dem Schutz des Nachlasses und aller Erben.


Was wird häufig gesperrt?

Je nach Bank können unter anderem betroffen sein:

  • Online-Banking
  • Girokarte (Debitkarte)
  • Kreditkarte
  • Daueraufträge
  • Wertpapierdepot
  • Gemeinschaftskonto (abhängig von der Kontenart)
  • Schließfachzugang

Welche Maßnahmen zulässig sind, hängt vom jeweiligen Vertrag und den konkreten Umständen ab.


Was sollten Erben jetzt tun?

Nach einer Kontosperrung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Informieren Sie sich bei der Bank über den konkreten Grund der Sperrung.
  2. Fragen Sie nach, welche Unterlagen benötigt werden.
  3. Reichen Sie vorhandene Erbnachweise ein.
  4. Klären Sie, ob eine Bankvollmacht besteht.
  5. Stimmen Sie sich bei einer Erbengemeinschaft mit den Miterben ab.
  6. Bitten Sie die Bank um eine schriftliche Begründung, falls sie weitere Nachweise verlangt.

Was bedeutet das in der Praxis?

Nicht jede Kontosperrung ist unzulässig.

Die Bank darf Maßnahmen ergreifen, um den Nachlass zu sichern und unberechtigte Verfügungen zu verhindern.

Erben haben jedoch Anspruch auf eine zügige Bearbeitung ihres Anliegens. Liegen ausreichende Nachweise vor, sollte die Bank erläutern, weshalb eine Sperrung weiterhin erforderlich ist.

Kommt es zu unangemessenen Verzögerungen, kann eine schriftliche Beschwerde oder – je nach Sachlage – die Einschaltung des zuständigen Bankenombudsmanns sinnvoll sein.


Musterbrief

Betreff: Bitte um Begründung der Kontosperrung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Erbe des am __________ verstorbenen Kontoinhabers.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit,

  • aus welchem Grund das Konto derzeit gesperrt ist,
  • welche Unterlagen für die Freigabe noch erforderlich sind,
  • welche Verfügungen derzeit möglich sind und
  • bis wann mit einer Bearbeitung gerechnet werden kann.

Sollten bereits ausreichende Unterlagen vorliegen, bitte ich um Prüfung, ob die Sperrung aufgehoben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird jedes Konto nach einem Todesfall automatisch gesperrt?

Nein.

Wie die Bank verfährt, hängt unter anderem von den vorhandenen Vollmachten, den Vertragsbedingungen und der Nachweislage ab.


Kann eine bestehende Bankvollmacht weiter genutzt werden?

Unter Umständen ja.

Besteht eine transmortale oder postmortale Vollmacht und wurde sie nicht widerrufen, kann der Bevollmächtigte weiterhin handeln.


Darf die Bank das Online-Banking sperren?

Ja, dies kann zur Sicherung des Nachlasses zulässig sein. Die Maßnahme muss jedoch sachlich gerechtfertigt sein.


Wann wird das Konto wieder freigegeben?

Sobald die Bank die Erbenstellung geprüft hat und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann sie Verfügungen wieder zulassen.


Kann die Bank die Auszahlung dauerhaft verweigern?

Nein.

Sind die Erben eindeutig legitimiert und bestehen keine rechtlichen Hindernisse, darf die Bank die Auszahlung nicht unbegründet verweigern.


Weiterführende Artikel

  • Die Bank verlangt einen Erbschein – was bedeutet das?
  • Was ist ein Nachlasskonto?
  • Reicht ein Testament als Erbnachweis?
  • Bankvollmacht über den Tod hinaus
  • Erbengemeinschaft und Bankkonto
  • Musterbrief: Auskunft über ein Nachlasskonto anfordern

Quellen und Rechtsprechung

Gesetze

  • § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge)
  • §§ 2032 ff. BGB (Erbengemeinschaft)
  • §§ 164 ff. BGB (Vollmacht)

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12
  • BGH, Urteil vom 05.04.2016 – XI ZR 440/15

Stand: Juli 2026

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen